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ISH
Ingenieursozietät GmbH

Johannespfad 12
D-57223 Kreuztal

AGB


1. Allgemeine Bedingungen

Allen Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen der ISH
Ingenieursozietät GmbH, im folgenden kurz ISH genannt, liegen
die hier genannten Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie werden
mit Vertragsabschluß, spätestens jedoch mit der Entgegennahme
von Waren oder Leistungen als verbindlich anerkannt. Änderungen
oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestäti-
gung durch ISH. Etwaige widersprechende Geschäftsbedingungen
des Kunden gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Aufträgen oder
Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts-
und/oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Angebote, Aufträge

Alle Angebote der ISH sind bis zur endgültigen schriftlichen Auftrags-
bestätigung freibleibend. Tritt während der Lieferfrist eine Preisände-
rung infolge von Materialverteuerung oder Veränderungen der Lohn-
und Gehaltstarife ein, verpflichten sich die Parteien, unverzüglich über
eine dieser Änderungen entsprechende Preisanpassung zu verhandeln.
Geringfügige Abweichungen, welche die zugesicherten Leistungsmerk-
male des Vertragsgegenstandes nicht beeinträchtigen, sind möglich.

3. Lieferung

Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Alle Lieferverpflichtungen
stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprech-
ende Dispositionen sind von ISH nachzuweisen.
Im Falle des Verzugs von ISH kann der Kunde nach schriftlich gesetzter angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn
im Laufe einer Entwicklung Ereignisse eingetreten sind, die bei Auftrags-
annahme nicht zu erwarten oder nicht ausreichend beurteilt werden konn-
ten. Verzugsschäden oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur verlangen, soweit ISH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

4. Versendung und Gefahrenübergang

Bei Versendung geht die Gefahr der Bezahlung und der Leistung mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder an eine sonstige zur Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.
Die Wahl der Versandart und des Weges bleibt, sofern nicht besonders schriftlich vereinbart, der ISH vorbehalten. Versand- und Verpackungs-
kosten gehen zu Lasten des Kunden, sofern nicht andere Vertragsbe-
dingungen dem widersprechen.

5. Zahlungsbedingungen

Alle Waren und Leistungen sind, vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto frei Kasse der Zahl-
stelle von ISH zu bezahlen. Bei Neukunden, negativer Bonitätsprüfung
und Waren, die einem starken Wertverfall unterliegen, kann ISH Zahlung bei Lieferung oder Nachnahme verlangen. Reparaturen und Beratungslei-
stungen sind sofort zur Zahlung fällig.
Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Für Aufträge über Lieferung von Waren und Leistungen mit einem Auftragswert über 10.000,00 € inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • 35 % bei Auftragsbestätigung
  • 50 % bei Lieferung
  • 15 % 30 Tage nach Rechnungsstellung

Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Im Falle des Zahlungsverzuges ist ISH unbeschadet ihrer sonstigen gesetzlichen Rechte berechtigt, Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit der Zahlung in Höhe der ISH berechneten Bankzinsen, mindestens in Höhe von 3% über dem Lombardsatz zu berechnen. Zinsen sind sofort fällig. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann ISH nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfül-
lung verlangen. Einer Ablehnungsandrohung bedarf es nicht. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Kunden in erheblicher Weise, werden alle aus der entstandenen Forderungen zur Zahlung fällig.

6. Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung

Die gelieferten Waren und Leistungen bleiben Eigentum von ISH bis zur Erfüllung aller, auch zukünftigen Forderungen aus diesem Vertrag und
aus der gesamten Geschäftsverbindung. Eine Weiterveräußerung der Vor-
behaltsware durch den Kunden bedarf der schriftlichen Genehmigung von ISH und ist nur im ordentlichen Geschäftsgang unter weiterem Eigentums-
vorbehalt möglich. Zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung ist der Kunde nicht berechtigt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird
der Kunde auf das Eigentum von ISH hingewiesen und ISH ist unverzüg-
lich zu verständigen. Der Kunde hat Zugriffe Dritter abzuwehren.
Bei Zahlungsverzug, auch aus zukünftigen Lieferungen oder Leistungen, oder aus Vermögensverfall des Kunden darf ISH, unbeschadet ihrer son-
stigen Rechte, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vor-
behaltsware unter Betreten der Geschäftsräume des Kunden an sich neh-
men. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch ISH gelten nicht als Vertragsrücktritt. Bei genehmigtem Weiterverkauf von Waren und Leistungen tritt der Kunde bereits jetzt die daraus resultierenden Forderungen bis zur Höhe des offenen Kaufpreises zur Sicherheit an ISH ab. Der Kunde ist im Rahmen seines normalen Geschäftsganges einziehungsberechtigt. ISH kann die Erlaubnis aus berechtigtem Interesse widerrufen. Auf Verlangen von ISH erteilt der Kunde Auskunft über die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner. Die Abtretung kann jederzeit offengelegt werden.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen von ISH um mehr als 20%, gibt ISH auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil
der Sicherheiten frei.

7. Gewährleistung (ausgenommen Software)

Für Mängel von Waren und Leistungen im Zeitpunkt des Gefahrenüber-
ganges wird nach Wahl von ISH nur durch Instandsetzung oder Ersatz der betroffenen Teile Gewähr geleistet. Nach mehrmaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde die Herabsetzung der Vergütung oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand ist, nach seiner Wahl Wandlung verlangen. Die Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab dem Auslieferungsdatum. Bei Installation durch ISH beginnt die Frist mit der Betriebsbereitschaft. Kommt der Kunde in Abnahmeverzug oder erfüllt er seine Mitwirkungs- pflichten nicht, beginnt die Gewährleistung mit dem Abnahmeverzug bzw. einen Monat nach Erklärung der Installationsbereitschaft durch ISH, sofern diese vereinbart ist.
Die Gewährleistung entfällt, wenn ohne schriftliche Genehmigung von ISH der Liefergegenstand verändert oder unsachgemäß benutzt wird. Für Gerä- te, die von Unterlieferanten bezogen werden, beschränkt sich die Gewähr-
leistung auf den Umfang der Gewährleistungspflicht, die zwischen ISH und dem Unterlieferanten besteht. Die Gewährleistung beschränkt sich nur auf die unmittelbaren Leistungen. Fracht-/Transportkosten sowie die Ergän-
zung unzureichender Verpackungen geht zu Lasten des Kunden.

8. Mängel

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel, die nachweislich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, schlechten Materials oder man-
gelhafter Ausführung gestellt werden, sind unverzüglich, spätestens aber 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Spätere erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 6 Monate nach dem Erhalt der Ware mitzuteilen.
Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zahlungsrückbehalt nur in einem angemessenen und zumutbarem Verhältnis zwischen Mangel und Kaufpreis zulässig. Stellt das Handelsgeschäft ein solches unter Kaufleu-
ten dar, so kann der Käufer Zahlungen nur zurückbehalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel besteht. Die Geltendmachung auch von berechtigten Mängelrügen unter-
bricht oder hemmt nicht den Lauf der Gewährleistungsfrist im übrigen.

9. Haftung für zugesicherte Eigenschaften

Als zugesicherte Eigenschaft gilt nur, was ausdrücklich mit einem hierzu bevollmächtigtem Vertreter von ISH als solche schriftlich vereinbart wurde. Dies gilt nicht, wenn im Laufe einer Entwicklung Ereignisse eingetreten sind, die bei Auftragsannahme nicht zu erwarten waren oder nicht ausrei-
chend beurteilt werden konnten. Sofern eine Zusicherung die Vertragsge-
mäßheit der Ware oder Leistung betraf, beschränken sich die Gewährleis-
tungsansprüche des Kunden auf Nachbesserung.
Wandlung oder Minderung gemäß § 8 AGB kann nur bei Waren gewährt werden, die sich zum Zeitpunkt der Auftragsannahme aus fertigen Teil-
produkten zusammensetzt und gilt nicht bei Neuentwicklungen im Auftrag des Kunden.

10. Haftungsbeschränkungen

Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaub-
ter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet ISH nur, wenn ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. ISH haftet nicht für mittelbare Schäden, Folge-
schäden und entgangenen Gewinn. Unbeschadet dieser Ansprüche hat der Kunde im Schadenfall ISH zur Schadensminderung die Nachbesserung zu gestatten und in technischer Hinsicht nach den Anweisungen von ISH zu verhalten. Schadensersatzansprüche bestehen höchstens in Höhe des einfachen Warenwertes zum Zeitpunkt der Lieferung.

11. Softwarelizenz und Gewährleistung

Alle Verwertungsrechte der von ISH erzeugten Software verbleiben bei ISH. Wenn der Kunde diesen Lizenzbestimmungen entgegen handelt, ist ISH berechtigt, nach erfolgloser Abmahnung die Lizenz zu kündigen und die Rückgabe der Software sowie aller Teile und Kopien zu verlangen.
Mit Lieferung der Software gilt die Lizenz als erteilt. Mit der Abnahme der Lieferung gelten die Softwarebedingungen als anerkannt. Bei fremder Software als Handelsware gelten entsprechend die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers. Das Einsatz-/Nutzungsrecht ist entsprechend
der tatsächlichen Möglichkeiten der Benutzung eines Buches beschränkt. Nach derzeitigem Stand der Technik ist Software nach ihrer Struktur nie-
mals völlig fehlerfrei. Bei erheblichen Mängeln gilt auch die Anweisung
zur Umgehung der Auswirkungen des Mangels als ausreichende Nachbes-
serung. ISH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Nach dem derzeitigen technischem Stand kann ein unterbrechungs oder fehlerfreier Betrieb oder die vollständige Beseitigung etwaiger Fehler im Rahmen des Programmservices nicht gewährleistet werden. Ausgeschlossen ist jegliche Gewährleistung für den Ersatz oder den Verlust von Daten, die aufgrund einer Softwarelieferung entstanden sind. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten entsprechend zu sichern.

12. Export

Alle Lieferungen von ISH erfolgen vorbehaltlich der jeweiligen Ausfuhr-
genehmigungen der Bundesrepublik Deutschland.
Grundsätzlich ist ein Export von Waren nicht Bestandteil des Auftrages. Sollte dies im Einzelfall vom Kunden gewünscht werden, gehen alle da-
durch entstehenden Kosten zu seinen Lasten. Im Übrigen gelten für alle Teile von ISH und deren Unterlieferanten die oben genannten Ausfuhrbe-
stimmungen. Die Ausfuhr ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt dem deutschen Außenwirtschaftsrecht, deren Kenntnis dem Kunden obliegt.

13. Schlussbestimmungen

Rechte des Kunden aus diesem Vertrag sind ohne Zustimmung von ISH nicht übertragbar. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame zu ersetzen.

14. Erfüllungsort-Gerichtsstand

Der Erfüllungsort ist Kreuztal, der Gerichtsstand ist Siegen.

 

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